Bauwerksverzeichnis - #Rundfahrt 2024

Durch eine #Rundfahrt zu allen Ingenieurbauwerken mit einem erfahrenen Brückenbauingenieur und VFIB zertifizierten Bauwerksprüfer ist der Bauherr zunächst „sicher“.
Mittels der  #Bauwerksaufnahme kann ein #Bauwerksverzeichnis nach DIN 1076 Abschnitt 4.2 erstellt werden. Im Anschluss kann, je nach Budget eine #Bauwerkserfassung in aufeinander aufbauenden Stufen von der #Handskizze über die #Bauwerkskizze bis hin zum 3D Modell (gem. Stufenplan „Digitales Planen und Bauen“ )entstehen. Bauwerksbuch und Bauwerksakte werden dabei ebenfalls vervollständigt. Das digitale Bauwerksbuch von ZM-I wird hier unter anderem verwendet. 
Diese #Rundfahrt ist dann automatisch auch als die gesetzlich vorgescheschiebene „Besichtigung“ nach DIN 1076 Abschnitt 6.2..
Grafschaft, den 14.7.2024 Dipl.-Ing- Thomas Becker

Der Landesrechnungshof in Rheinland-Pfalz gibt hier seit 2013 über 2021 und  auch 2024 bundesweit beachtete Hinweise die hier aufgeführt und verlinkt werden.

Auszug aus dem Jahresbericht 2024; Nr. 8 Zustand der Landkreis-Brücken und Erhaltung durch den Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz –Prüfungsintervalle nicht eingehalten, riskantetungsstrategie, mangelhafte Unterhaltung und hoher Erhaltungsbedarf – https://rechnungshof.rlp.de/fileadmin/rechnungshof/Jahresberichte/2024/Jahresbericht_2024_Nr._08_Zustand_der_Landkreis-Bruecken_und_Erhaltung_durch_den_Landesbetrieb_Mobilitaet_Rheinland-Pfalz.pdf

 

Erhaltung und Zustand von Brücken in kommunaler Baulast

Az.: 2-9100-7/2021 (2-P-0057-39-2/2018)

Speyer, den 1. Oktober 2021

https://rechnungshof.rlp.de/fileadmin/rechnungshof/Berichte__Gutachten_RH_RLP/Gutachten_Evaluationspruefung_Kommunale_Bruecken_2021_10.pdf

 

Seite 38, Becker Ingenieure GmbH #Kontrollpunkt.

 
Bericht nach § 111 Abs. 1 LHO übder die Erhaltung und den Zustand von Brücken in kommunaler Baulast.

Az.: 2-P-0057-39-1/2011 Speyer, 10. Oktober 2013

https://rechnungshof.rlp.de/fileadmin/rechnungshof/Berichte__Gutachten_RH_RLP/Erhaltung_und_Zustand_von_Bruecken_in_kommunaler_Baulast.pdf