023 Nachrechnung nach Nachrechnungsrichtlinie

Die Nachrechnungsrichtlinie des Bundesverkehrsministeriums ist  über die Seite der BAST (link) frei verfügbar.
In diesem Bereich sind wir tätig gewesen  für:
Den Flughafen Düsseldorf, den Flughafen Köln/ Bonn, die Stadt Worms und die Stadt Koblenz.
Durch die Anwendung der Richtlinien für Bauwerke unter Straßenverkehr kann in Stufen die theoretsiche Restnutzungsdauerermittelt werden, wodurch der Bauherr in die Lage versetzt wird die nächsten Investitionen zu planen. Über unsere zertifizierten Vergabeberater sind wir auch in der Lage die Arbeiten auszuschreiben.  Durch die vorherige Zusammestellung einer digitalten Bauwerksakte werden in der Regel die Voraussetzungen für Letzteres geschaffen.
(Projektnummern: 1500-12; 1585-14; 1586-14; 1664-15; 1669-15; 1685-16 ). 

Dipl.-Ing. Thomas Becker, Grafschaft den 22.08.2025